vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entstehen der Gebührenschuld für einen Bestandvertrag auch ohne Unterfertigung der Inventarliste

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2007/105wobl 2007, 261 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 16 Abs 1 GebG, § 25 Abs 2 GebG, § 31 GebG, § 33 TP 5 Abs 5 GebG:

Die Anzeigefrist ist vom Tag der (beiderseitigen) Unterfertigung des Bestandvertrages des alle essentialia enthaltenen Bestandvertrages an zu rechnen und nicht erst ab dem Tag der Unterfertigung der Inventarliste, mag diese auch nach der Parteienvereinbarung einen integrierenden Vertragsbestandteil bilden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!