§ 1096, §§ 1293ff, § 1328a, § 1331 ABGB; § 31e Abs 3 KSchG:
Es besteht keine gesetzliche Grundlage für eine auf Schadenersatz gestützte Geldentschädigung wegen Beeinträchtigung des Gebrauchs einer Wohnung.
Die Gewährleistungsbestimmung des § 1096 ABGB setzt ein Bestandverhältnis voraus.