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Anzeigepflicht und Präklusivfrist bei Geschäftsraummiete

RechtsprechungMRGwobl 2006/38wobl 2006, 115 Heft 4 v. 19.4.2006

§ 12a Abs 2, § 46a Abs 4 MRG:

§ 12a Abs 2 MRG und damit die Anzeigepflicht und die Präklusivfrist für das Anhebungsbegehren sind für die Fälle des § 46a Abs 4 MRG analog anzuwenden.

Die Anzeige einer sicheren Änderung (hier Tod eines Kommanditisten) ist auch rechtswirksam, wenn sie verfrüht vor Rechtskraft der Einantwortung erfolgte.

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