§ 12a Abs 3 MRG:
Der Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 MRG setzt den Betrieb eines veräußerbaren Unternehmens im Mietobjekt voraus. Die Untervermietung des Mietobjektes durch die Mieter GmbH, die ihr Unternehmen an einem anderen Standort betreibt, erfüllt nicht den Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 MRG.