Es freut mich ganz besonders, mich nunmehr für Deine Glückwünsche, lieber Gottfried, zu meinem „65er“ ein Bisschen „revanchieren“ zu können, und sei es auch nur durch Vorschläge für eine künftige Gesetzesreparatur. Ist es doch Dein Verdienst, dass das Wohnrecht es zu einem eigenen Institut auf einer Universität „geschafft“ und damit die gebührende Anerkennung auch im universitären Bereich erlangt hat. Damit konntest Du aber sowohl als gelegentlicher Gutachter auf die Gesetzgebung - wenn auch nie in dem von Dir gewünschten Ausmaß - als auch durch Deine ausführlich begründeten Glossen vor allem im Bereich des Wohnungseigentums auf die Rechtsprechung Einfluss nehmen. Lass Dich daher durch universitäre Querelen nicht von Deiner Arbeit abbringen und halte als „Fels in der Brandung“ die Stellung, solange es Dir gesundheitlich möglich ist.