§ 22 BAO:
Wenn ein Arbeitnehmer eine ihm gehörige Eigentumswohnung (ein ihm gehöriges Einfamilienhaus) dem Arbeitgeber vermietet und er diese(s) vom Arbeitgeber wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt erhält, ist der Missbrauchstatbestand des § 22 BAO erfüllt.