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Zur Sperrfrist bei Vermietung nach Erwerb der Wohnung

RechtsprechungMRGwobl 2003/69wobl 2003, 138 Heft 5 v. 22.5.2003

§ 30 Abs 2 Z 8, § 30 Abs 3 MRG:

Wird eine Wohnung erst nach dem Erwerb vermietet, greift die in § 30 Abs 3 MRG vorgesehene Sperrfrist von 10 Jahren nicht; eine Verletzung des Schutzes vor Spekulationskäufen liegt nämlich nicht vor. Vielmehr ist ein solcher Fall dem Ersterwerb gleichzuhalten.

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