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Sanierung unwirksamer Zustellungen von Zwischenentscheidungen nach rechtskräftiger Hauptmietzinserhöhung

RechtsprechungMRGwobl 2003/68wobl 2003, 137 Heft 5 v. 22.5.2003

§§ 18 ff MRG:

Nach Rechtskraft der Entscheidung über die Zulässigkeit der Anhebung der Hauptmietzinse nach § 18 MRG (Hauptverfahren) ist eine Überprüfung der Zwischenentscheidungen (Grundsatzentscheidung und Entscheidungen über die vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse) nicht mehr möglich.

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