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Klage des WE-Bewerbers aus seiner dinglichen Rechtsposition

RechtsprechungWEGwobl 2000/107wobl 2000, 192 Heft 6 v. 20.6.2000

§ 23 Abs 1 und 2 WEG; § 372, § 523 ABGB:

Einem WE-Bewerber, dem das zugesagte WE-Objekt bereits übergeben worden ist, steht nach stRsp vor der Verbücherung von WE die Klage aus dem vermuteten Eigentum nach § 372 ABGB zu.

Ist ein WE-Bewerber - unabhängig davon, ob ihm das WE-Objekt bereits übergeben worden ist - schlichter Miteigentümer der Liegenschaft, kann er die Eigentumsfreiheitsklage gem § 523 ABGB erheben.

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