§ 45 Abs 2 MRG idF vor dem 3. WÄG:
Auch eine Novation eines Mietvertrages nach dem 31. 12. 1981 macht die Einhebung eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages gem § 45 Abs 2 aF MRG unzulässig. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Mieter (auf Vorschlag des Vermieters) innerhalb des Hauses bei gleichbleibendem Mietzins pro m2 seine Wohnung wechselt.