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Zeitpunkt für die Ermittlung des angemessenen Mietzinses nach § 46a Abs 5 MRG

RechtsprechungMRGwobl 1998/96wobl 1998, 143 Heft 5 v. 20.5.1998

§ 46a Abs 5 und 6 MRG:

Auch im Falle des § 46a Abs 5 MRG kommt es für die Ermittlung des angemessenen Mietzinses für die Fünfzehntel-Anhebung nur auf das auslösende Ereignis, also die Unternehmensveräußerung an, die zur Entstehung eines gespaltenen Schuldverhältnisses führte.

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