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Vergleich im streitigen Verfahren (auch über anhängiges Außerstreitverfahren)

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 1998/84wobl 1998, 124 Heft 4 v. 20.4.1998

§ 18 Abs 1 GGG, § 18 Abs 2 Z 2 GGG; § 187 ZPO:

Erfaßt der im streitigen Verfahren abgeschlossene Vergleich auch ein anhängiges Außerstreitverfahren, so kann bei Anfall einer Ergänzungspauschalgebühr die im Außerstreitverfahren entrichtete Gebühr nicht angerechnet werden.

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