§ 30 Abs 2 WGG; TP 9 lit b Z 1 GGG:
Nur die Eintragung zum Erwerb des Eigentums, nicht auch zum Erwerb des Baurechts für eine gemeinnützige Wohnbauvereinigung ist von den Gerichtsgebühren befreit.
VwGH 12. 11. 1997, 97/16/0198
§ 30 Abs 2 WGG; TP 9 lit b Z 1 GGG:
Nur die Eintragung zum Erwerb des Eigentums, nicht auch zum Erwerb des Baurechts für eine gemeinnützige Wohnbauvereinigung ist von den Gerichtsgebühren befreit.
VwGH 12. 11. 1997, 97/16/0198