§ 12 Abs 3 MRG idF vor dem 3. WÄG:
Selbst bei einem Wechsel aller Gesellschafter einer Personengesellschaft des Handelsrechts, an die eine Geschäftsräumlichkeit vermietet worden war, liegt keine Unternehmensveräußerung iSd § 12 Abs 3 MRG aF vor. Die Wahl des „unschädlichen“ Gesellschafterwechsels statt des Kaufs des Unternehmens als solchem lag im Rahmen der zulässigen Gestaltungsfreiheit.