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Kündigung wegen häufiger Krankenstände

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2022/152wbl 2022, 527 Heft 9 v. 14.9.2022

§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG, § 8 Abs 6 lit b BEinstG

Der besondere Kündigungsschutz des BEinstG setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Jahre gedauert hat. Zeiten, in denen der gekündigte Arbeitnehmer beim Arbeitgeber als überlassene Arbeitskraft beschäftigt war, sind nicht anzurechnen.

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