§ 16 GmbHG, § 41 GmbHG, § 50 GmbHG
Der vorläufig wirksam abberufene Geschäftsführer ist weder im eigenen noch im Namen der Gesellschaft zur Bekämpfung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf Löschung seiner Funktion legitimiert.
§ 16 GmbHG, § 41 GmbHG, § 50 GmbHG
Der vorläufig wirksam abberufene Geschäftsführer ist weder im eigenen noch im Namen der Gesellschaft zur Bekämpfung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf Löschung seiner Funktion legitimiert.