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Aufgriffsrechte; Zulässigkeit von Abtretungspreisbeschränkungen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2021/160wbl 2021, 540 Heft 9 v. 27.9.2021

§ 879 ABGB, § 76 GmbHG

Unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes müssen freiwilliges Ausscheiden und das Ableben eines Gesellschafters einerseits sowie Exekution bzw Insolvenz andererseits als Fälle des gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechts gleich behandelt werden.

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