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Die Umsetzung der Vergleichsmöglichkeiten der Verbandsklage-RL in Österreich unter Berücksichtigung der deutschen Musterfeststellungsklage1)1)Die Idee dieses Beitrags entstand im Rahmen eines DissertantInnen-Seminars von Prof. Christian Koller und Prof. Olaf Muthorst (FU Berlin) an der Universität Innsbruck. An dieser Stelle bedanke ich mich bei Prof. Koller für seine fachliche Unterstützung und hilfreichen Anregungen während der Erstellung des Aufsatzes.

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Simon Jetzingerwbl 2021, 197 Heft 4 v. 15.4.2021

Die am 25.11.2020 vorgelegte EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen2)2)RL (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der RL 2009/22/EG , ABl L 2020/409.) enthält insbesondere in ihrem Art 11 Regelungen über Vergleiche zur Bereinigung kollektiver Rechtsstreitigkeiten. Ebenso sieht die bereits am 1.11.2018 in Kraft getretene deutsche Musterfeststellungklage ausführliche Vergleichsbestimmungen für kollektive Rechtsschutzverfahren vor. Der vorliegende Beitrag stellt die Sammelklage österreichischer Prägung, die verfahrensrechtlichen Vergleichsregelungen, die Vergleichsbestimmungen der Verbandsklage-RL sowie die Vergleichsmöglichkeiten der deutschen Musterfeststellungsklage dar. Er geht der Frage nach, ob für die Umsetzung der Vergleichsbestimmungen der RL in Österreich gesetzliche Anpassungen erforderlich sind und ob dafür die deutsche Musterfeststellungsklage gesetzgeberische Anhaltspunkte liefern kann.

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