Mit knapp 5.500 Start-up GründerInnen und einer Zuwachsquote von 15% wächst der österreichische Start-up-Markt deutlich.1) Steigende Fondsvolumina und der externe Finanzierungsbedarf dieser Start-ups ziehen nicht nur österreichische Investoren, sondern auch internationale Venture Capital Funds („VC Funds“) an. Gerade diese sehen es unserer Erfahrung nach mehrheitlich als Standard an, dass in der Finanzierungsdokumentation bzw im Rahmen der Kapitalerhöhung nicht nur von den Gründern und Altgesellschaftern, sondern auch von der Gesellschaft selbst Gewährleistungszusagen abgegeben werden. In diesem Zusammenhang werden seit einiger Zeit in Finanzierungsrunden Klauseln angetroffen, die vorsehen, dass Ansprüche aus solchen Gewährleistungszusagen in Form von neuen Anteilen an der Gesellschaft abgegolten werden. Gegenständlicher Beitrag beschäftigt sich mit der Zulässigkeit solcher Klauseln vor allem im Zusammenhang mit den Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbHG.