Die am 25.11.2020 vorgelegte EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen2)) enthält insbesondere in ihrem Art 11 Regelungen über Vergleiche zur Bereinigung kollektiver Rechtsstreitigkeiten. Ebenso sieht die bereits am 1.11.2018 in Kraft getretene deutsche Musterfeststellungklage ausführliche Vergleichsbestimmungen für kollektive Rechtsschutzverfahren vor. Der vorliegende Beitrag stellt die Sammelklage österreichischer Prägung, die verfahrensrechtlichen Vergleichsregelungen, die Vergleichsbestimmungen der Verbandsklage-RL sowie die Vergleichsmöglichkeiten der deutschen Musterfeststellungsklage dar. Er geht der Frage nach, ob für die Umsetzung der Vergleichsbestimmungen der RL in Österreich gesetzliche Anpassungen erforderlich sind und ob dafür die deutsche Musterfeststellungsklage gesetzgeberische Anhaltspunkte liefern kann.