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YouTube und Co im Visier des unionalen Urheberrechts – Öffentliche Wiedergabe und Haftungsprivileg nach den Verb Rs C-682/18 und C-683/18, YouTube und Cyando

AufsätzeUniv.-Prof. MMMag. Dr. Rainer Palmstorfer1)1)Institut für Europarecht, JKU Linz.wbl 2021, 601 Heft 11 v. 22.11.2021

Mit seinem Urteil in den Verb Rs YouTube und Cyando hält der EuGH fest, dass Betreiber von Online-Video- und Sharehosting-Plattformen bei urheberrechtswidrigem Inhalt ihrer Nutzer grundsätzlich nicht selbst eine urheberrechtlich verbotene öffentliche Wiedergabe vornehmen. Weiters kommen sie in den Genuss des Haftungsprivilegs der E-Commerce-RL 2000/31/EG . Der nachstehende Beitrag lotet die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit solcher Plattformen aus.

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