§ 36 AngG, § 2c AVRAG
Eine Kundenschutzklausel ist eine besondere Art einer Konkurrenzklausel, die dem § 36 AngG unterliegt. Eine Geheimhaltungsklausel über echte Geschäfts-
Seite 283
§ 36 AngG, § 2c AVRAG
Eine Kundenschutzklausel ist eine besondere Art einer Konkurrenzklausel, die dem § 36 AngG unterliegt. Eine Geheimhaltungsklausel über echte Geschäfts-
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