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Konkurrenzklausel von Gesamtrechtsnachfolge erfasst

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/92wbl 2020, 284 Heft 5 v. 15.5.2020

§ 36 AngG, § 96 GmbHG, § 97 GmbHG, § 98 GmbHG, § 3 Abs 1 AVRAG

Auch wenn die Verschmelzung von Unternehmen die Voraussetzungen des § 3 Abs 1 AVRAG erfüllen kann, folgt daraus nicht, dass ein Konkurrenzklauselverhältnis von einer Gesamtrechtsnachfolge ausgenommen wäre.

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