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Zum Gerichtsstand der Niederlassung nach der Unionsmarken-VO

RechtsprechungWettbewerbs- und Immaterialgüterrechtwbl 2019/90wbl 2019, 293 Heft 5 v. 1.5.2019

Art 125 Abs 1 UMV

Für das Vorliegen des Anscheins (Rechtsschein) einer Niederlassung reicht nicht bereits das Verhalten der „Außenstelle“ allein aus, sondern es kommt auf das Verhalten beider Unternehmen an, insb also auch darauf, dass (auch) das „Stammhaus“ einen ihm zurechenbaren Vertrauenstatbestand schafft.

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