§ 15 Abs 1 GmbHG, § 35 GmbHG
§ 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG lässt eine Übertragung der Zuständigkeit zur Bestellung des Geschäftsführers auf den Aufsichtsrat nicht zu. Dies gilt auch für ein die Gesellschafter bindendes Nominierungsrecht des Aufsichtsrates und dies selbst dann, wenn von der Stimmbindung eine Ausnahme bei Vorliegen wichtiger Gründe bestehen würde.