vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Bucheinsichtsrecht des ausgeschiedenen GmbH-Gesellschafters

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2014/33wbl 2014, 104 Heft 2 v. 1.2.2014

GmbHG § 22

Dem Gesellschafter einer GmbH steht gegenüber der Gesellschaft zur Unterstützung seiner Leitungs- und Prüfungsrechte nicht nur das im Gesetz geregelte Bucheinsichtsrecht, sondern auch ein allgemeiner, nicht näher zu begründender, alle Geschäftsangelegenheiten umfassender Informationsanspruch zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!