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Zur Überprüfung der Barabfindung bei Umwandlung einer AG in eine GmbH

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2014/34wbl 2014, 106 Heft 2 v. 1.2.2014

AktG § 225e Abs 2, AktG § 234b Abs 3, AktG § 234b Abs 5, AktG § 244 Abs 4

Die Antragstellung auf Überprüfung der Barabfindung setzt nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 234b Abs 5 Satz 2 AktG voraus, dass der Austrittsberechtigte das Barabfindungsangebot angenommen hat. Es ist dem Aktionär nicht gestattet, das Barabfindungsangebot nur für einen Teil seiner Anteile anzunehmen.

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