AngG § 23 Abs 1, AngG § 29, UrlG § 10
Eine kollektivvertragliche Erhöhung des Ist-Lohnes, die während des Laufes der fiktiven Kündigungsfrist nach einem berechtigten Austritt gem § 25 IO in Kraft tritt, ist bei der Berechnung des Abfertigungsanspruches zu berücksichtigen.