ABGB § 870, BMSVG § 47 Abs 3
Die Vereinbarung der Übertragung von Abfertigungsansprüchen an eine BV-Kasse kann wegen listiger Irreführung angefochten werden. Hat ein Arbeitnehmer, auf dessen Initiative die Übertragungsvereinbarung zu Stande gekommen ist, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses