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Zur Klage auf Abberufung des Fremd-Geschäftsführers aus wichtigem Grund

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2011/60wbl 2011, 160 Heft 3 v. 14.3.2011

§ 16 Abs 2 GmbHG:

Die Klage auf Abberufung des Fremd-Geschäftsführers gemäß § 16 Abs 2 GmbHG ist gegen jene Gesellschafter zu richten, die gegen den Antrag auf Abberufung gestimmt haben. Das gilt auch, wenn der Fremd-Geschäftsführer Alleingesellschafter jenes Gesellschafters ist, der gegen den Antrag auf Abberufung gestimmt hat. Der Fremd-Geschäftsführer ist nicht Bekl; ihm ist lediglich vom Gericht der Streit zu verkünden.

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