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Vorlagefrage des Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Oberösterreich an den EuGH zum Bewilligungserfordernis für die Durchführung gewerblicher Ballonfahrten

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2009/24wbl 2009, 51 Heft 1 v. 1.1.2009

Art 49 ff EG

§ 102 iVm §§ 104 und 106 LuftfahrtG:

1. Sind die Art 49 ff des Vertrages zur Gründung der EG dahin gehend auszulegen, dass sie einer nationalen Norm entgegenstehen, die für eine in einem anderen MS niedergelassene Person, die über eine nach dessen Rechtsordnung erteilte Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Ballonfahrten (in Deutschland) verfügt, für die Durchführung von Ballonfahrten in Österreich, den Sitz oder Wohnsitz im Inland fordert? (§ 106 Luftfahrtgesetz [StF BGBl Nr 253/1957, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 83/2008]).

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