§§ 4, 5, 230 Z 3, 312 BVergG 2006:
Beim Verhandlungsverfahren muss die Leistungsfähigkeit grundsätzlich zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen. Ein Bieter muss daher
§§ 4, 5, 230 Z 3, 312 BVergG 2006:
Beim Verhandlungsverfahren muss die Leistungsfähigkeit grundsätzlich zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen. Ein Bieter muss daher