GmbH-Satzungen sehen häufig vor, dass im Fall des Konkurses eines Gesellschafters andere Gesellschafter den Geschäftsanteil des Gemeinschuldners aufgreifen können. Vielfach ist auch der Aufgriffspreis beschränkt, etwa auf den Buchwert. Ob solche Aufgriffsrechte und Abfindungsbeschränkungen wirksam sind, ist strittig und wird im vorliegenden Beitrag untersucht.