In der Praxis sind in Verträgen zwischen Versicherungsunternehmen und selbständigen Versicherungsvertretern Vereinbarungen üblich, nach welchen der Vertreter nach Beendigung des Vertretervertrages auf sämtliche (Provisions)Ansprüche gegen den Versicherer verzichtet. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Zulässigkeit solcher Provisionsverzichtsklauseln und stellt insb die Frage, wie eine zulässige Vereinbarung über die Bereinigung von Ansprüchen bei Vertragsende aussehen kann. Dies insb nach der Neuregelung von Provisionsansprüchen und Ausgleichsanspruch für selbständige Versicherungsvertreter im Handelsvertretergesetz1).