Das Folgerecht (droit de suite) gewährt den Urhebern jeweils einen Anteil vom Verkaufspreis, wenn ihre Werke der bildenden Kunst (Bilder, Skulpturen) weiter veräußert werden. Wenngleich diese Regelung im Grund einfach ist, wirft sie doch in ihrer Anwendung etliche Fragen auf. Der Beitrag von Handig befasst sich mit den Details dieses neuen, unveräußerlichen Verwertungsrechts und den daraus resultierenden Ansprüchen auf Folgerechtsvergütung.