Art 1/b+3 der VO (EWG)Nr 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel:
EuGH 4. 5. 2006, Rs C-431/04 (Massachsetts Institute of Technology)
Der Inhaber eines europäischen Patents für die Verbindung eines Wirkstoffes zur Nachbehandlung von Hirntumoren mit einem Trägerstoff beantragte ein ergänzendes Schutzzertifikat für diese Verbindung.