Art 232, 88/2+3 EG:
EuG 10. 5. 2006, Rs T-395/04 (Air One SpA)
Die Kl reichte bei der Kom eine Beschwerde über ermäßigte Gebühren für Flughafen- und Bodenabfertigungsdienste ein, die Italien der Fluggesellschaft Ryanair gewährt haben soll.
Art 232, 88/2+3 EG:
EuG 10. 5. 2006, Rs T-395/04 (Air One SpA)
Die Kl reichte bei der Kom eine Beschwerde über ermäßigte Gebühren für Flughafen- und Bodenabfertigungsdienste ein, die Italien der Fluggesellschaft Ryanair gewährt haben soll.