Art 288/1 EG; Art 5/1/b der Ersten RL 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken; Art 9/1/b der VO (EG)Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 10. 5. 2006, Rs T-279/03 (Galileo)
Die Unternehmen des Galileo-Konzerns, die ua elektronische Dienste für die Luftfahrt anbieten, verwenden das Wort „Galileo“ als Kernbestandteil ihres Handelsnamens, Datennetzportals und in verschiedenen, zwischen 1987 und 1990 eingetragenen Marken. Die Muttergesellschaft ist auch Inhaberin einer Gemeinschaftsmarke, deren Kernbestandteil abermals das Wort Galileo bildet.