Der österreichische Gesetzgeber hat in Umsetzung der Übernahme-RL ein Austrittsrecht für die nach einem Übernahmeangebot in der Gesellschaft verbliebenen Minderheitsaktionäre eingeführt. Dies erfolgte durch Modifikation der schon bisher bestehenden Regel zur Nachfrist nach dem ÜbG (§ 19 Abs 3). Die von der Europäischen Kommission eingesetzte Expertengruppe („Winter-Gruppe“) hatte in ihren beiden Berichten des Jahres 2002 darüber hinaus auch die Einführung eines generellen Austrittsrechts der Minderheit bei Beteiligungskonzentration (Beteiligung des Hauptaktionärs von 90% oder 95%) unabhängig von einem vorangehenden Übernahmeangebot vorgeschlagen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob die von der Winter-Gruppe vorgebrachten Argumente geeignet sind, die Einführung eines solchen generellen Austrittsrechts für das österreichische Gesellschaftsrecht zu rechtfertigen. Im Zuge dessen wird auch die Umsetzung des Sell-out-Rechts im ÜbRÄG 2006 untersucht.