Die Ermittlungsbefugnisse der Europäischen Kommission im Kartellverfahren wurden mit der VO (EG)Nr 1/2003 erheblich erweitert. Zusätzlich zu Auskunftsverlangen kann sie nun auch betriebliche Räumlichkeiten, Bücher und Unterlagen versiegeln, umfassende Erläuterungen verlangen (Befragungsrecht) und Durchsuchungen nicht nur in betrieblichen Räumen, sondern auch in Privatwohnungen von Mitarbeitern durchführen. Die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse steht dabei im Spannungsverhältnis zur Einhaltung fundamentaler Verfahrensgarantien und Verteidigungsrechte der Betroffenen. Dies nicht zuletzt aufgrund der ständig strenger werdenden Bußgeldpraxis der Kartellbehörden.