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Fernabsatz-Rücktrittsrecht bei Untergang der Ware

Aufsätzevon Dr. Tanja Hofmann*)*)Dr. Tanja Hofmann war Assistentin am Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und ist derzeit Rechtspraktikantin des OLG Wien; Dr. Florian Linder ist Assistent am Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. wbl 2006, 308 Heft 7 v. 17.7.2006

Beim Fernabsatzgeschäft sieht das Gesetz gem § 5e KSchG unter Berücksichtigung der besonderen Konstellation des Vertragsabschlusses eine Rücktrittsregelung vor. Der Verbraucher kann binnen 7 Werktagen ab dem Zugang der gelieferten Ware vom Vertrag zurücktreten. Wegen der Anknüpfung der Rücktrittsfrist an den Eingang der Ware stellt sich die Frage, was zu gelten hat, wenn die Ware während des Transports zum Verbraucher untergeht und er diese nicht erhält.

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