§ 26 Z 4 AngG:
Selbst wenn der Präsident eines Vereins gerne Kraftausdrücke verwendet und in der Vergangenheit eine rüde Ausdrucksweise gebraucht hat, ist daraus nicht der Schluss zu ziehen, der angegriffene Trainer habe sich damit abgefunden und einer solchen Sprachweise zugestimmt. Die Bezeichnung „Cevapcici und „Rasnjici“ für Landsleute des Trainers hat mit sachlicher Kritik an der Spielerauswahl nichts mehr zu tun.