Die Frage der Zulässigkeit von im sog Swiss Claim-Format gehaltenen Patentansprüchen nach österreichischem Recht wird seit dem Ergehen der Omeprazol-Entscheidungen des OGH im Schrifttum intensiv diskutiert. Bereits in wbl 2005, 101 ist ein Beitrag von Schuhmacher/Haybäck erschienen1). In einem jüngst erschienenen Aufsatz von Wiebe (ÖBl 2005, 154) werden diese Entscheidungen und der Beitrag von Schuhmacher/Haybäck scharf kritisiert2). Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit dem Inhalt der Omeprazol-Entscheidungen und den einzelnen Vorwürfen von Wiebe auseinander.