Von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren eines dualen Rundfunkssystems sind entsprechende Werberegelungen für Fernsehveranstalter; die Einnahmen aus Werbung bilden nicht nur die primäre Finanzierungsquelle der privaten Fernsehveranstalter, vielmehr ist darüber hinaus auch der grundsätzlich aus Rundfunkgebühren1) finanzierte öffentlich-rechtliche ORF in hohem Maße auf Werbeeinnahmen angewiesen, um seinen Programmauftrag erfüllen zu können. Hier werden die maßgeblichen rundfunkrechtlichen Werbevorschriften untersucht und die Unterschiede für öffentlich-rechtliches und privates Fernsehen herausgearbeitet.