Der EuGH stellt folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 24. 6. 2004, Rs C-212/02 (Kom/Österreich)
Österreichs wegen Verstoßes gegen Art 2/1/a+b der RL 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge und der RL 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, da die LandesvergabeG der Länder Salzburg, Steiermark, Niederösterreich und Kärnten die E über die Zuschlagserteilung nicht in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich machten, in dem ein übergangener Bieter deren Aufhebung erwirken kann.