b) Art 4/c und 67 EGKS-V:
EuG 1. 7. 2004, Rs T-308/00 (Salzgitter AG)
Nach § 3 des deutschen ZonenrandförderungsG (ZRF-Gesetz) 1971 konnten Unternehmen im Randgebiet zur DDR und zur Tschechoslowakei Sonderabschreibungen vornehmen. Die Zonenrandförderung und ihre Änderungen bis zum Jahr 1993 wurden von der Kom als vereinbare staatliche Beihilfen gebilligt.