b) Art 52 EG-V (neu Art 43 EG)
EuGH 11. 3. 2004, Rs C-9/02 (Hughes de Lasteyrie du Saillant)
Art 167a des französischen Steuergesetzbuches (Code gènèral des impôts) sieht die Besteuerung des Wertzuwachses von Gesellschaftsrechten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, vor. Der Kl, der seinen Wohnsitz von Frankreich nach Belgien verlegt hatte, sah darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit, worüber der EuGH zu Recht erkannte: