a) Art 49 und 56 EG; RL 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der MS im Bereich der direkten Steuern:
EuGH 4. 3. 2004, Rs C-334/02 (Kom/Frankreich)
Nach dem französischen Steuergesetzbuch (Code gènèral des impôts) können Einzelne, die Zinsen von in Frankreich wohnhaften oder niedergelassenen Steuerpflichtigen beziehen, sich für einen Steuerabzug entscheiden, der die Einkommensteuer für diese Zinseinkünfte abgilt.