Art 10 Abs 1 des Beschlusses Nr 1/180 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation:
Art 10 Abs 1 des Beschlusses Nr 1/80 des durch das Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Türkei geschaffenen Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation ist dahin auszulegen, dass