Art 43 und 56 EG:
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art 56 EG verstoßen, dass es die den Erwerb von Stimmrechtsaktien der BAA plc beschränkenden Vorschriften und das Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Veräußerung des Vermögens dieser Gesellschaft, der Kontrolle ihrer Tochtergesellschaften und ihrer Abwicklung beibehalten hat.